Geblitzt in LK Ludwigslust-Parchim, A 24, km 130.923, Ri. Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird hier ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen?

Dann können empfindliche Strafen drohen. Ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 26 km/h wird ein Monat Fahrverbot ausgesprochen. 

Allerdings wird hier mit einem Einseitensensor vom Typ ESO ES 8.0 gemessen. Dessen Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Charakteristisch für dieses Gerät ist der Messbalken, auf dem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Diese messen die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge, speichern und vergleichen diese. Hierdurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden.

Jedoch können bei dieser Methode schon einfache Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen. Wenn das Fahrzeug mit einem LED-Licht ausgestattet ist, sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers.

Testreihen haben auch nachgewiesen, dass besonders LED- Scheinwerfer die Datenerhebung negativ beeinflussen. Wenn das Fahrzeug mit einem LED-Licht ausgestattet ist, sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers. Kann dies bei einer Messung nachgewiesen werden, wird das Verfahren eingestellt.

Auch treten bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldbehörde kein überzeugender Nachweis möglich, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Ist der Scanwinkel des Gerätes nicht genau justiert, ein sehr häufiger Aufbaufehler, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Falls die Eichung des Gerätes abgelaufen ist, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Gutachten ein.

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung bewiesen wird.

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei! 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 



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