Geblitzt in Loop, A 215, km 0,500, Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen in drei bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Neben einem hohen Bußgeld droht dann ab 21 km/h ein Punkt und bei über 30 km/h zuviel ein Monat Fahrverbot.

Doch ein Einspruch lohnt sich. Die besten Argumente liefern die Fehlerquellen des hier eingesetzten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dieses ist zwar als standardisiertes Messverfahren anerkannt, zahlreiche gerichtlich angeordnete Testreihen haben aber die spezifischen Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung immer wieder bestätigt.

Dieser Blitzer sendet auf eine Messlänge von 75 Metern Laserimpulse aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Messgerät zurückgesandt. Die hieraus gewonnenen Werte ermöglichen die Geschwindigkeitsbestimmung.

Allerdings kommt es auf der Messstrecke zu einer Strahlenaufweitung. Der hierdurch entstehende Impulskegel führt bei über 50 % aller Messungen zu verzerrten Rückstrahlsignalen, welche die Ursache für eine nicht zutreffende Geschwindigkeitsangabe sind. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Oft ist der Scanwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad zu sogenannten Schrägmessungen und damit verbundenen überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Bei einem hohen Verkehrsaufkommen (besonders Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten) treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten an dem Gerätetyp. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, kann schon aus diesem Grund nicht von einem ordnungsgemäßen Messvorgang ausgegangen werden.

Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes vorgeschrieben. Ist diese abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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