Geblitzt in 71638 Ludwigsburg, Stuttgarter Straße/Robert-Franck Allee- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Ludwigsburg hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid übersandt, weil Sie hier die zulässige Geschwindigkeit überschritten oder einen Rotlichtverstoß begangen haben sollen? Ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und schon bei 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Bei der Missachtung eines roten Haltesignals steht ein Punkt im Raum, lag eine Gefährdung vor, kann ein Monat Fahrverbot drohen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohenden Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und an dieser Messstelle sind es die Schwächen des verwendeten Messsystems TraffiPhot III (TraftPhot S), die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dessen Geschwindigkeitsermittlung erfolgt auf der Basis einer Weg- Zeitmessung. Auf der überwachten Fahrspur sind drei Piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von jeweils einem Meter im Fahrbahnbelag eingelassen. Diese bilden drei Wegstrecken. Überfährt ein Fahrzeug die drei Piezosensoren, werden die Sensorsignale dem Piezovorverstärker zugeführt, der drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecke durchführt. Ist das Haltesignal auf Rot geschaltet, wird ebenfalls ein Signal an den Sensor übersandt. Ist der eingegebene Geschwindigkeitsgrenzwert überschritten oder das Haltesignal auf Rot, wird die Kamera ausgelöst.

Dieses scheinbar sichere Messprinzip hat aber signifikante Schwächen. 

Der Messstellenbereich muss in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand sein. Dieser Idealzustand mag zum Zeitpunkt der Eichung zwar vorhanden gewesen sein, Witterungseinflüsse, allgemeiner Verschleiß, Bremsvorgänge  und Schwertransporte führen aber zu einer schnellen Abnutzung. Eine geringe Verlagerung der Kabel, und seien es Millimeter, verfälschen das Messergebnis. Auch liegen schnell Beschädigungen derselbigen vor. Eine genaue Messung ist dann nicht mehr gewährleistet.

Das Gerät muss mindestens alle sechs Monate neu geeicht werden. Auch dieses Erfordernis wird sehr oft nicht eingehalten. In einem solchen Fall ist das Betroffene freizusprechen, da die Messung nicht verwendet werden darf.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig  zu Änderungen der Rotlichtphasen. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden. Das ist aber nicht immer der Fall. Die Messgeräte  werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten.

Solche und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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