Geblitzt in Ludwigshafen/Rh., Gem. Ludwigshafen, L 523, FR A 6- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Laut einem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) sollen Sie an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV?

Dann ist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid zu erwarten. Dessen Sanktionen können teuer und unangenehm sein. Schon ab 21 km/h über dem Grenzwert sind ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt möglich, bei 26 km/h sind es bereits ein Monat Fahrverbot, ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 80 €. Dies steigert sich jeweils bei  nächsten 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöht werden.

Doch ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Sie wurden von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt. Dessen Fehlerquellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei über weit der Hälfte aller Vorgänge werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dann liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Gerätezulassung und ein eventuelles Beweiserhebungsverbot vor.

Ca. 50 % aller Messungen haben falsche Geschwindigkeitsangaben zur Folge, weil verzerrte Rückstrahlsignale zu einer fehlerhaften Datenerfassung führen. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrem Verfahren vorliegen.

Bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann kann nicht nachgewiesen, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug geblitzt wurde. 

Eine fehlerhafte Einstellung des Scanwinkels führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitangaben. Dies ist der häufigste Aufbaufehler.

Um diesen zu vermeiden, müssen die Beamten vor dem Einsatz eine Fortbildung an dem Gerät absolvieren. Fehlt der entsprechende Nachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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