Geblitzt in Lünen, BAB 2, FR Oberhausen, km 420,550- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Der drohende Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Unna kann dann teuer werden. Aber zum Glück kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger die möglichen Strafen ersparen.

Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Zwar ist dieses ist immer noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch haben zahlreiche Gerichtsverfahren dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

So leidet das Messsystem unter einer fehlerhaften Datenerfassung. Allein dieser Fehler führt dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Werte angezeigt werden. Oft ist auch der Messwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit justiert. Die Folge sind sogenannte "Schrägmessungen, die immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Während des Geräteaufbaus müssen diese vollständig und exakt protokolliert werden. Erfüllt die Messakte nicht diese Voraussetzung darf die Messung nicht verwertet werden. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, bei welchem Auto die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist die Geräteeichung abgelaufen. Auch in diesen Fällen ist das Verfahren einzustellen, zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % zu gewähren.

Schon diese sehr kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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