Geblitzt in Magdeburg, Rothensee, BAB 2, km 85,300, Ri. Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Aufgestellt ist an dieser Messstelle ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Sollte Ihnen von der Zentralen Bußgeldstelle Magdeburg ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen werden, sind dessen Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

  • Bei diesem Blitzer treten regelmäßig  Ungenauigkeiten bei der Datenerfassung auf. Aus diesem Grund werden auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Sehr oft wird hier der Messwinkel nicht exakt auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dann führt schon die geringe Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich dieses Blitzers, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Es ist dann nicht mehr sicher nachzuweisen, bei welchem Messobjekt die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Vor jeder Inbetriebnahme des Blitzers  müssen vor Ort zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig in der Akte dokumentiert, kann die Messung nicht verwertet werden. Gleiches gilt, wenn sich in dieser Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. Sind auf dem Foto auch die Umrisse eines anderen Fahrzeugs zu erkennen, genügt die Messung ebenfalls nicht den gerichtlichen Anforderungen.

Diese und noch viele andere Messfehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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