Geblitzt in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Recklinghausen macht Ihnen das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h zum Vorwurf? Ohne anwaltlichen Rat ist dann meist ein hohes Bußgeld, Punkte oder sogar Fahrverbot sicher. Damit stehen die Erfolgschancen eines Einspruchs hier sehr gut, denn die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer erfasst die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese enorme Länge führt zu einer Verzerrung der empfangenen Messwerte und damit fehlerhaften Berechnung. Schon allein aus diesem Grund werden auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Auch kommt es bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem Auto die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Gerätesensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Jedoch erfolgt dies nicht immer mit der nötigen Exaktheit, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt.  Auch ist häufig die Geräteeichung abgelaufen. Dann muss die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist ein Beweisverwertungsverbot gegeben. Befinden sich auf dem Messfoto zwei Fahrzeuge, ist dies ein sicherer Hinweis für das Vorliegen eines Messfehlers. Auch führen Lichtreflexionen vor dem Sensor häufig zu Ungenauigkeiten. Ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt, liegt ebenfalls keine verwertbare Messung vor.

Rechtsanwalt Andreas Junge weist diese und viele andere Fehler mit Hilfe eines technischen Sachverständigengutachtens nach.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Das Erstgespräch ist natürlich kostenfrei. Auch eine örtliche Entfernung steht einer erfolgreichen Verteidigung nicht entgegen.


Foto(s): andreas junge

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