Geblitzt in Melle, BAB 30, km 101,049, Rheine- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Osnabrück hat Ihnen einen Anhörungsbogen zugesandt, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder den Mindestabstand nicht einhielten? Wenn Sie nicht angemessen reagieren, folgt zeitnah der enstprechende Bußgeldbescheid. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen aber das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist aus unterschiedlichen Gründen anfechtbar. Hier sind es aber besonders die Fehlerquellen des VIDIT Verkehrskontrollsystems, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Das System ist einfach erklärt. Eine Selektionskamera beobachtet den Verkehrsfluss innerhalb eine vorher festgelegten Messstrecke von maximal 250 Meter. Ein eingebautes elektronisches Raster kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung Verdachtssfälle hinsichtlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einer Abstandsunterschreitung registrieren. Ist dieses geschehen, wird automatisch eine Videoaufzeichnung gestartet. Diese stellt den Verstoß, den Fahrer und das Kennzeichen fest. 

Selten sind aber alle Voraussetzungen für eine exakte Messung erfüllt.

Die Kamera muss an der Brücke fest in einer Höhe von 3 Metern installiert sein. Durch die Sogwirkung des Verkehrs, Witterungseinflüsse und allgemeine Abnutzung sind aber leichte Verschiebungen oder Lockerung naturgemäß. Aber selbst kleinste Abweichungen von der ursprünglichen Einstellung führen zu einem verzerrten und damit nicht verwertbaren Messergebnis.

Auf der Messstrecke müssen im Brückennahbereich vier Punkte markiert werden. Diese heißen Passpunkte und bilden ein Viereck. Weiterhin werden zwei Kontrollpunkte markiert. Alle sechs Punkte werden mit einem geeichten Längenmessgerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen. Die Genauigkeit ist nötig, da sie die Fixpunkte zur Wegberechnung sind. Die Messbeamten sind aber meist entweder bei der Markierung nicht genau genug, dokumentieren nicht richtig  oder die Punkte verrutschen in der Perspektive, da die Kamera leicht abgesunken ist. Jedenfalls liegt hier sehr häufig die Ursache für die Ungenauigkeit der Messung.

Der dem Vorwurf zugrundeliegende Print muss auch die für den Fahrzeugführer günstigste Position zeigen. Oft wird willkürlich nur irgendein Fotoabzug aus dem Video der Akte beigefügt. Dies ist unzulässig.

Die Messanlage muss in ihrer Gesamtheit geeicht sein. Ist dieses nicht der Fall, ist die Messung zu annullieren.

Diese und noch andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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