Geblitzt in Möser, Lostau, BAB2, Richtung Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ​verhindern!

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Die Bußgeldstelle Magdeburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor? Bevor Sie die möglichen Strafen akzeptieren, lohnt es sich, mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers Einspruch einzulegen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses wird zwar immer noch sehr häufig in Sachsen- Anhalt zur Geschwindigkeitsmessung genutzt, seine Unzuverlässigkeit ist aber nunmehr bei fast allen Gerichten bekannt und auch hier der Grund, wieso überdurchschnittlich viele Bußgeldverfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Geräts ist zwar einfach, aber trotzdem sehr fehlerträchtig. Der Blitzer erfasst die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter durch das Aussenden von Laserimpulsen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Hierdurch kann die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit bestimmt und dann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt die überlange Messstrecke zu einer Signalauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist.  Auch Reflexionen von Sonnenlicht auf dem Fahrzeuglack werden irrtümlich als Messimpulse gewertet und verfälschen dadurch die Messung. Außerdem muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, bestehen Schwierigkeiten bei der Objekterfassung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz an diesem Gerätetyp geschult werden. Fehlt hierfür ein zertifizierter Nachweis in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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