Geblitzt in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern.

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Die Bußgeldstelle Münster wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid sehr teuer werden. Bei einer Überschreitung um 21 km/h kommt ein Bußgeld in Höhe von 70 € und ein Punkt in Betracht.  Bei 26 km/h sind ein Monat, ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 80 € möglich. Alle 5 km/h kommt es zu einer weiteren Erhöhung. Für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit ist eine zusätzliche Anhebung der Strafe in Betracht.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Geblitzt wurden Sie hier nämlich von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die besten Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Ankommende Fahrzeuge reflektieren die vom Gerät ausgesandten Laserimpulse. Mittels der daraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Kamera wird ausgelöst, sobald die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten ist.

Auf längere Entfernung kommt es hinsichtlich der ausgestrahlten Impulse zu einer sogenannten Strahlenausweitung. Diese führt bei etwa jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenerfassung und damit zu Geschwindigkeitsangaben, welche mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht übereinstimmen. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein!

Mehr als 50 % aller Messungen beruhen auf Daten, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Der Blitzer muss genau auf die Fahrbahnneigung eingerichtet werden. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Die falsche Justierung gehört aber zu den häufigsten Fehlern bei der Benutzung des Gerätes.

Dieses hat auch Zuordnungsprobleme bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern. Dann ist bei einer Überprüfung der Daten nicht mehr nachweisbar, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. In solchen Fällen ist das Verfahren einzustellen.

Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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