Geblitzt in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Laut Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel sollen Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben?

Dann lohnt es sich auf jeden Fall gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen, denn dessen Strafen können erheblich sein.

Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ist ein Punkt sicher und ab 31 km/h zuviel kommt noch ein Monat Fahrverbot hinzu. Selbstverständlich neben dem hohen Bußgeld.

Aber hier sind es die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt werden. Dies ermöglicht die Bestimmung der für die eingegebene Messstrecke benötigen Fahrzeit. Mittels dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Auf der Länge der Messstrecke kommt es aber zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse. Der dadurch entstehende Signalkegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Bei mindestens jeder zweiten Messung entstehen hier durch Geschwindigkeitsangaben, die mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht übereinstimmen.

Die Messung und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitversetzt. Hierdurch entstehen besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Sehr oft ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dieser Fehler führt dann zu einer Einstellung des Verfahrens.

Befindet sich in der Akte kein Zertifikat, dass die auswertenden Beamten an diesem Gerätetyp speziell geschult wurden, wird die Messung verworfen.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine und nicht abschließende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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