Geblitzt in Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1440, km 2.750- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Straubing wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Schon bei einer Überschreitung um 26 km/h droht ein Monat Fahrverbot, ab 61 km/h sind es zwei Monate. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed sind der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ist seit seinem ersten Einsatz der massiven Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Zwar wurde deswegen die komplette Software ausgetauscht. Die grundlegenden Systemfehler bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Das Gerät sendet Laserbündel Infrarotbereich aus.  Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung. Das gemessene Objekt reflektiert die Lichtimpulse und sendet sie zum Blitzer zurück. Dieser kann hieraus die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmen und mit diesen Daten die Geschwindigkeit berechnen. 

Die Strahlenaufweitung kann jedoch dazu führen, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen zugleich reflektiert werden. Diese Rückstreusignale werden aber von dem Messgerät als von einem Teil zurückgesandt gespeichert. Dadurch verändert sich aber die Messung der Wegstrecke und der tatsächlich benötigen Zeit.  Die Berechnung der Geschwindigkeit kann in solchen Fällen erheblich über der tatsächlich gefahrenen liegen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die gemessenen nicht mit den tatsächlichen Werte überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Die falsche Einstellung des Schwenkwinkels und Ungenauigkeiten bei der Fotoauswertung sind häufige Fehler der Messbeamten. Um solche zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche nicht dokumentiert, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Dies spricht gegen die Annahme, dass eine ordnungsgemäße Messung der Normalfall ist.

Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Dies bietet weitere Verteidigungsansätze.

Das Gerät hat auch  Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen, Überholmanövern u.ä. Verkehrssituationen. In solchen Fällen ist die Messung zu ungenau oder es wird ein ganz anderes Fahrzeug als Messobjekt gewählt. Ein Abgleiten des Messstrahls kann auch zu dem sogenannten Porscheeffekt führen, dessen Vorliegen ebenfalls eine genaue Messung ausschliesst.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren. Diese und noch andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund. Fast alle Verfahren enden mit einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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