Geblitzt in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln- Rat vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor? Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann teuer werden. Neben einem hohen Bußgeld drohen ab 121 km/h  ein Punkt und ab 126 km/h ein Monat Fahrverbot. 

Aber soweit muss es nicht kommen. Denn aufgebaut ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger ESO 8.0. Diese sind zwar noch als standardisiertes Messverfahren in Rheinland- Pfalz anerkannt, aber die extreme Fehleranfälligkeit konnte durch zahlreiche Testreihen und Gerichtsverfahren nachgewiesen werden.

Das charakteristische an diesem Messsystem ist der längliche Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und ermöglichen so eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber bei diesem Messprinzip können schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messung verfälschen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht moderner LED- Scheinwerfer. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden.  Auch ist der Messbalken oft nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen hat dieser Gerätetyp Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist nicht sicher, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, darf die Messung ebenfalls nicht als Beweismittel dienen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten  bei einem anerkannten Sachverständigen mit TÜV- Zertifikat ein. Dieses weist dann die bei Ihrer Messung entstandenen Fehler nach.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Natürlich entfällt dann ein Fahrverbot oder mögliche Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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