Geblitzt in Potsdam, Hans-Thoma-Str. Ecke Leiblstr., Ri. Gutenbergs.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann folgt, egal was Sie als juristischer Laie vortragen, innerhalb von vier bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid. Dieser kann, so die Überschreitung mindestens 21 km/h beträgt einen Punkt und schon bei 26 km/h einen Monat Fahrverbot beinhalten.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Ein Bußgeldbescheid kann aus vielerlei Gründen rechtswidrig sein. Bei dieser Messstelle sind aber fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Mindestens die Hälfte aller Messungen beinhaltet eine ungenaue Datenverarbeitung, die zu falschen Messergebnissen führt. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Ist der Scanwinkel nicht exakt eingestellt, hier genügt schon ein Grad Abweichung, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

In über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Bei unübersichtlichen Verkehrssituationen kann die Bußgeldstelle oft nicht nachweisen, dass die behaupteten Werte tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug stammen.

Sehr oft sind die Wartungsintervalle nicht eingehalten, mit der Folge, dass die Eichung des Gerätes abgelaufen ist. In solchen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Der Blitzer generiert aus dem Originaldatensatz Ihrer Messung ein Messfoto im Format .jpg. Bei notwendigen  Umwandlung des Originaldatensatzes muss eine sogenannte xml-Datei erstellt werden, welche dieInformationen zu Positions- und Zeitangaben des betroffenen Fahrzeugs während des Messvorgangs zum Inhalt hat.

Setzt man diese Positions- und Zeitangaben rechnerisch ins Verhältnis und vergleicht diese dann mit dem von der Bußgeldstelle benannten Geschwindigkeitswert, wird nicht selten eine Differenz zu Gunsten des Betroffenen festgestellt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständige Amtsgericht Potsdam nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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