Geblitzt in Potsdam, L 40, Abschnitt 205, km 4,1, in FR Teltow- Fehler bei der Messung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie wurden an dieser Stelle vom Blitzer erfasst? Ihnen wird in einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vorgeworfen? Dann drohen neben einem Bußgeld schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier überdurchschnittlich gut. Denn aufgestellt ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit ist seit Jahren gerichtsbekannt.

Dieses Messsystem beruht auf dem Ausstrahlen von Laserimpulsen, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Blitzer zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, welche die Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit ermöglichen.

Aber die überlange Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung, welche eine Verzerrung der Rückstrahlsignale verursacht. Die damit einhergehende Verfälschung der Messwerte tritt so häufig auf, dass allein aus diesem Grund etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Das Gerät hat Schwierigkeiten mit der Zuordnung, sobald mehrere Fahrzeuge erfasst werden. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. In Brandenburg ist nicht selten die Zulassung der aufgestellten Geräte erloschen. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dient als Grundlage für Beweisanträge, die dem hier zuständigen Amstgericht Potsdam die bei der Messung gemachten Fehler nachweisen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema