Geblitzt in Potsdam, L 40, Nuthestraße, Abschn. 205, km 4,0, in FR Potsdam- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid, welcher schon bei Überschreitung von 21 km/h einen Punkt und bei 26 km/h ein Monat Fahrverbot beinhalten kann.

Allerdings wird hier ein Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed eingesetzt. Dessen Schwächen sind der beste Garant, dass Ihnen ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erspart bleiben.

Fehlerhafte Datenverarbeitung führt bei über 50 % aller Messungen zu einer falschen Geschwindigkeitsangabe. Dieser durch umfangreiche Testreihen nachgewiesene Serienfehler kann auch in Ihrem Fall gegeben sein.

Bei mehr als der Hälfte aller Vorgänge, werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Der Blitzer hat Schwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen die gemessene Geschwindigkeit dem richtigen Fahrzeug zuzuordnen. Unter anderem bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten ist der Bußgeldbehörde oft der Nachweis nicht möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit das abgebildete Fahrzeug betrifft.

Der Scanwinkel regelt die Justierung zu der konkreten Fahrbahnneigung. Schon die Ungenauigkeit von einem Grad, welche nicht selten vorkommt, führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Eine ausdrückliche Forderung des Herstellers ist eine spezielle Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Findet sich hierfür kein Nachweis in der Akte, kann die Messung nicht als ordnungsgemäß gelten.

Die Wartungsintervalle werden häufig nicht eingehalten, was zu einem Ablauf der Geräteeichung führt. In diesen Fällen ist die gesamte Messung zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch eine Vielzahl anderer Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten  begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständige Amtsgericht Potsdam nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



 



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