Geblitzt in Sachsenwald, A 24, km 20,750, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Herzogtum Lauenburg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vermeiden.

Geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen Fehlerquellen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messsystem ist einfach erklärt. 

Mit einer Ausweitung von 45 mal 140 cm auf 75 m werden ständige Laserstrahlen ausgesandt. Sobald ein Fahrzeug in diese Strahlenaufweitung hineinfährt, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen. Aus dieser ergibt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 m gefahren wird. 

Allerdings treten hier systembedingte Fehler auf.

Die Strahlenaufweitung führt zu bei etwa der Hälfte aller Messungen zu einer ungenauen Datenerfassung und damit zu nicht zutreffenden Messergebnissen.

Die Werte werden bei über 50 % aller Fälle außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Die Folge kann ein Beweiserhebungsverbot sein.

Die Justierung des Gerätes erfolgt nicht selten zu umexakt. Besonders die Einstellung des Scanwinkels ist nicht immer genau genug. Schon eine Abweichung um ein Grad führt zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben und ab 5 Grad müsste die Messung verworfen werden.

Aus zahlreichen Testreihen sind die Zuordnungsprobleme des Blitzers bekannt. Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern kann die Bußgeldstelle nicht sicher nachweisen, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Selbst der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Ist ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, kann die Messung keinen Bestand haben.

Falls die Geräteeichung abgelaufen ist, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese kleine Auswahl soll nur verdeutlichen, welche Fehler bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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