Geblitzt in Spremberg, Muskauer Str. ggü. 97, FR Graustein- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Spree- Neiße wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat?

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Mit dem im Anhörungsbogen  benannten Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic FM 1, ist  das Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed gemeint, von welchem Sie geblitzt wurden.

Dessen Schwächen sind der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserimpulsen, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt werden. Mit Hilfe dieser Daten können der Fahrzeugumriss und die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Bei einer Überschreitung des Limits wird die Kamera ausgelöst.

Bei mindestens jedem zweiten Messvorgang führen aber verzerrte Rückstrahlsignale zu fehlerhaften Geschwindigkeitsangaben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein.

Ein sehr häufiger Aufbaufehler ist die falsche Einstellung des Scanwinkels. Hierdurch kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", deren Ergebnis eine überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge haben.

Die relevanten Messdaten werden bei über der Hälfte aller Fälle außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Hierin liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung. Dieser kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Zuordnungsschwierigkeiten hat dieser Blitzer bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern und ähnlichen Verkehrskonstellationen. Dann ist nicht belegbar, dass die angegebenen Geschwindigkeitswerte auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betreffen.

Ist in der Akte kein Zertifikat, welches die Schulung der Beamten an dem Blitzer nachweist, kann die Messung nicht als exakt gewertet werden.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können diese und noch viele andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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