Geblitzt: In Teuchern, Krauschwitz, A 9, km 157,800, Ri. München- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschritten? Dann folgt bald der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast alle Bußgeldbescheide sind anfechtbar, hier sind es aber immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt mit Hilfe einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Dabei wird das ankommende Fahrzeug von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst. Dieser sendet hochfrequentierte Laserbündel aus. Diese tasten einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung von 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickwinkels (Scannwinkels) von 45 Grad ab. Die Entfernung wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, welche vom Blitzer ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Hierdurch wird die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und mit diesen Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Durch die Auffächerung der Messstrahlen können diese von mehreren Fahrzeugteilen  reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dieses führt zu einer Verzerrung der Zeitbestimmung und damit Verfälschung der Geschwindigkeitsberechnung. Bei etwa der Hälfte aller Messungen sind die Werte ungenau und aus bei in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Von besonderer Bedeutung ist die richtige Einstellung des Schwenwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierbei und bei der Auswertung der Messfotos geschehen die meisten Fehler, häufig verursacht durch die Nachlässigkeit und Unkenntnis des Personals. Um dieses und eine Haftung zu vermeiden, fordert der Hersteller die Schulung der Messbeamten an dem Gerät. Findet sich ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar.

Zuordnungsprobleme treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen auf. 

Falls die Eichung des Gerätes des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen ist, was nicht selten der Fall ist, ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und noch viele andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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