Geblitzt in Treuenbrietzen-Haseloff, B102- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Bevor Sie selbst auf den Anhörungsbogen antworten und Ihr Verschulden zugeben, ist es besser, sich von einem erfahrenen Verteidiger beraten zu lassen. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Grund dafür ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. 

Dessen Fehleranfälligkeit ist schon in der Messmethode angelegt. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber der überlange Messbereich führt zu einer Impulsauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und einer nicht zutreffenden Datenerfassung. Dies tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund die Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse liefert. Außerdem ist der Sensor häufig nicht exakt im vorgeschriebenen rechten zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Auto auf dem Beweisfoto gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses bei der Überprüfung festgestellt, ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Messakte, liegt keine verwertbare Messung vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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