Geblitzt in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 514,5 FR Basel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf. Dann lohnt es sich, um die Einstellung des Verfahrens zu kämpfen. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Der maßgebliche Grund dafür ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. 

Dessen Funktionsweis ist relativ simpel. Laserstahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern. Diese werden von den heranfahrenden Autos reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Erfassung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und somit eine Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber die Messlänge von 75 Metern führt zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verfälschten Werte sind die Ursache, dass etwa jede zweite Messung zu falschen Ergebnissen führt. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Beweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist hier auch die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig. In diesen Fällen wird entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für die Messbeamten, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Unverwertbarkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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