Geblitzt in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, KM 334,0 FR Süden- Bußgeld vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 130 km/h vor?

Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß zwar teuer werden, aber zugleich sind die Schwächen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Die Autobahn wird auf einer Länge von 75 Metern von Laserstrahlen im rechten Winkel abgetastet. Die Autos reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Es erfolgt eine Ort- Zeit- Berechnung. Dadurch kann die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet werden.

Aber das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Berechnung. Diese zeitliche Verzögerung kann dazu führen, dass es nicht sicher nachweisbar ist, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts befinden.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Messstrahlen und damit auch zu einer Auffächerung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingten Ungenauigkeiten bei der Berechung führen dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Oft ist auch der Messwinkel nicht exakt eingestellt. Die dann zwangsläufigen "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Nicht selten ist an dieser Messstelle die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses festgestellt, muss die gesamte Messreihe verworfen oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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