Geblitzt in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 28,690, AS Mainzer Straße, Fahrtrichtung Rüdesheim!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Denn das hier aufgestellte Messgerät vom Typ ESO Es 3.0 liefert der Verteidigung die besten Argumente. In unzähligen Gerichtsverfahren und Testreihen konnte dessen extreme Fehleranfälligkeit nachgewiesen werden. Deren vollständige Aufzählung ist in diesem Artikel nicht möglich, aber folgende Fehlerquellen seien beispielhaft benannt.

Der Messbalken des Blitzers registriert auf einer Messlänge von 20 Metern die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die hierdurch mögliche Weg- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Dabei können aber schon einfachste Lichtreflexe (wie kleinste Schatten auf der Fahrbahn) die Messung negativ beeinflussen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern. Dieses wurde sogar durch Testreihen des ADAC nachgewiesen. Nicht immer ist hier der Messwinkel mit der nötigen Genauigkeit eingestellt. Dies führt zu sogenannten "Schrägmessungen", deren Ergebnis immer zu hohe Geschwindigkeitswerte sind. Ebenfalls ist die Geräteeichung häufig abgelaufen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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