Geblitzt in 066.3 Wuppertal, A 1, bei km 365,900 FR Dortmund- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Wuppertal macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h zum Vorwurf? Erkennen Sie die Strafen nicht vorschnell an. Das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed hat so viele Fehlerquellen, das ein Einspruch sehr gute Chancen hat.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge senden sie zu dem Messgerät zurück und ermöglichen so eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies ist die Ursache, dass bei etwa jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Der Meisssensor muss nach den Herstellerangaben genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Erfasst die Kamera zwei oder mehr Fahrzeuge kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Die Bußgeldstelle kann dann nicht belegen, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Befindet sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Gleiches gilt, wenn beim Geräteaufbau nicht sämtliche Funktionstests dokumentiert wurden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

                                       


Foto(s): andreas junge

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