Geblitzt in Stralsund, B 96, Zubringer, Abf.. Abtshagen, i. Rtg. A 20- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sind an dieser Stelle vom Blitzer erfasst worden und Ihnen wird ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vorgeworfen,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV ? 

Falls Sie deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Hier sind es die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses Gerät ist seit seiner Markteinführung umstritten. Nach deutlicher und heftiger Kritik durch die Gerichte hat der Hersteller zwar die Software ausgetauscht, die grundlegenden Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Das Gerät misst mittels Laserstrahlen, die von dem Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Mittels einer Zeit- Weg- Laser- Impuls- Messung wird die Zeit gemessen, die für die vorher festgelegte Messstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Das Gerät registriert aber auch Laserstrahlen, die von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert werden, als von demselben Teil zurückgesandt. Hierdurch wird die Zeit- und damit auch Geschwindigkeitsmessung verfälscht. Bei ca. 50 % der Messungen stimmen die vom Gerät angegebene und tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht überein. Dieser Serienfehler ist bei Ihrer Messung nicht ausgeschlossen.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Beamten vor dem Einsatz an einer speziellen Schulung teilgenommen haben, ist diese Messung nicht verwertbar.

Eine solche Schulung ist auch notwendig, da immer wieder schwerwiegende Fehler beim Aufbau des Gerätes (Einstellung des Scanwinkels) oder der Auswertung der Messdaten (Auflegen der Messschablone geschehen). 

Es sind auch schon ganze Messreihen für unverwertbar erklärt und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war.

 Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis.

 Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und Kiel sowie eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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