Geblitzt: Köln, A 4, km 087,400, zw. AS Merheim u. AS Berg, GL.-Refrath, FR O.- Fehler bei der Messung!

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Sie haben einen Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle Köln erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h? Dann lohnt es sich die Messung anzufechten. Denn die Unzuverlässigkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs. Nachweisbar werden deswegen hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt.

Die Funktionsweise des Geräts ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen und von den ankommenden Fahrzeugen zurückgesandt werden. Die durch diesen Vorgang gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für diese Messstrecke benötigten Fahrzeit,. Auf dieser Grundlage wird dann eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber dieser Gerätetyp ist für eine so lange Messstrecke nicht ausgerichtet worden , so dass es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale kommt. Die dadurch verursachte Verfälschung der Messdaten ist so häufig und groß, dass allein wegen dieses Funktionsfehlers 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Der Messsensor muss exakt im rechten zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Beim Aufbau wird dies nicht immer genau umgesetzt, was dann immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich des Geräts befindet, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Auch wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlt, ist die Messergebnis nicht verwertbar.

Schon diese kleine Fehlerauswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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