Geblitzt: L 16, Abschnitt 250, km 4,92, Abzw. nach Stendenitz, FR Rheinsberg- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie sind auf dieser Straße geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h? Zwar kann dies sehr teuer werden, aber die Erfolgsaussichten für eine Einspruch sind hier sehr gut, wenn Sie den Vorgang von einem erfahrenen Verteidiger überprüfen lassen. Denn sehr oft ist die Unzuverlässigkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PolIScan Speed die Ursache, dass keine korrekte Messung vorliegt.

Die Funktionsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Es sendet Laserimpulse aus, die eine Erfassung der Straße auf einer Länge von 75 Meter ermöglichen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der auf der Strecke benötigten Fahrzeit und dann kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber die Länge der Messstrecke führt nicht zu mehr Effizienz, sondern sie ist einer der größten Schwachpunkt des Geräts. Denn sie verursacht eine Signalauffächerung und damit verbunden eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies tritt so häufig und massiv auf, dass schon allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, so treten sehr oft Probleme bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann Ihr Verteidiger für die Messung ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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