Geblitzt: L 40, Abschnitt 175, ca. km 1,25, in FR Abfahrt Marggrafshof- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen schneller als die hier zulässigen 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gefahren sein? Bei diesem Vorwurf lohnt es sich, die Beratung durch einen spezialisierten Verteidiger in Anspruch zu nehmen. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Die Hauptursache ist die extreme Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts PoliScan Speed. Dessen Fehlerquellen aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, jedoch können einige Beispiele benannt werden.

Die Messmethode dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Laserstrahlen werden auf einer Länge bis zu 75 Metern ausgestrahlt. Sie werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dies ermöglicht die Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu größten Unsicherheiten. Durch sie kommt es zu Verzerrungen bei den Rückstrahlsignalen, welche bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben führen. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist die Ausrichtung nicht exakt genug, was schon bei der geringsten Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrer Fahrzeuge im Messbereich kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Herstelle fordert eine Schulung der Messabeamten an diesem Blitzertyp. Fehlt hierfür der Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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