Geblitzt: OD Warlin, B 197, Abs. 020, km 1,5, Ri. Friedland-Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h vor? Schon ab 21 Km/h zu schnell wird ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt fällig, ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Aber soweit muss es nicht kommen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren weit über dem Durchschnitt liegt.

Dieses Messsystem sendet Laserimpuls aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der Fahrzeit und so kann dann mittels einer Weg-Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit errechnet werden.

Aber gerade die Länge die Messstrecke ist die größte Schwäche dieses Blitzers. Denn durch sie kommt es zu einer Signalauffächerung und diese verursacht eine verzerrte Rückstrahlung der Impulse. Dies tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Befindet sich mehr als Messobjekt im Messbereich,  kann es zu Schwierrigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Hersteller fordert eine exakte Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Fahrbahn. Oft geschehen hier aber Ungenauigkeiten beim Aufbau, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt oder fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dient als Grundlage für Beweisanträge, welche die Mängel Ihrer Messung nachweisen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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