Geblitzt: Osnabrück, BAB 33, Abs. 20, St. 0,460, km 65,910, FR Bielefeld- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Osnabrück ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann haben Sie sehr gute Chancen die drohenden Strafen zu verhindern. Denn aufgebaut ist an dieser Stelle ein Einseitensensor des Typs ESO 8.0. Dessen Fehleranfälligkeit ist die Ursache, dass die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren weit über dem Durchschnitt liegt.

Die Funktionsweise dieses Blitzers beruht auf folgendem Arbeitsprinzip. Die auf dem Messbalken montierten fünf Sensoren registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und zwar auf einer Messstrecke von 25 Meter. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und dann wird durch eine Weg-Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt.

Aber schon feinste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs können die Messdaten massiv verfälschen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern, welches zu einer ungenauen Datenerfassung führt. Der Messbalken muss exakt im rechten Winkel zur Autobahn ausgerichtet werden. Sehr häufig treten beim Aufbau aber Ungenauigkeiten auf, die automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich der Sensoren, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Objekterfassung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine Schulung der eingesetzten Messbeamten vor dem Einsatz. Fehlt hierfür ein zertifizierter Nachweis in der Vorgangsakte, ist die Messung unverwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht mehr ausgesprochen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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