Geblitzt: Potsdam, Breite Straße, Dortustraße- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg hat Ihnen einen Anhörungsbogen zugesandt, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? Dann folgt meist, so Sie nicht angemessen reagieren, zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen aber das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist in der Praxis angreifbar und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer gehört seit seiner ersten Verwendung zu dem meistumstrittenen Messgeräten Deutschlands. Seine Funktionsweise ist einfach erklärt. Er sendet Lichtimpulse in gebündelter Strahlenform entlang der vorher eingegebenen Messstrecke. Wird das heranfahrende Fahrzeug erfasst, werden die Lichtstrahlen von diesem reflektiert und an den Blitzer zurückgesandt. Dieser errechnet mit Hilfe der dadurch ermittelten Fahrzeit die Geschwindigkeit. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Schon beim Aufbau des Gerätes geschehen teilweise schwere Fehler. Oft erfolgt keine exakte Einstellung des Scanwinkels. Gleichfalls ist die Auswertung des Messfotos fehlerträchtig. In solchen Fällen darf keiner Verwendung der Messdaten erfolgen. Um einer eventuellen Haftung zu entgehen, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldgbescheid sein.

Durch die Auffächerung der Strahlen können diese von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Karosserieteil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit verfälscht. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die gefahrene und die angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Geräts abgelaufen, ist die Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und noch andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt Ihre Messung deswegen durch einen technischen Gutachter überprüfen. Dessen Kosten sowie die des gesamten Verfahrens übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Der Sachverständige wertet die technischen Daten Ihrer Messung aus und benennt die gefundenen Fehler und deren negative Folgen in einem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich, WhatsApp, Signal und Telegram sowie Telegramm stehen als Messenger zur Verfügung.


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