Geblitzt: Potsdam, Kreuzung Nuthestr./ Berliner Straße, Linksabbiegespur Ri. KH- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam macht Ihnen einen Rotlichtverstoß zum Vorwurf. War die Rotphase schon länger als eine Sekunde, droht nicht nur ein Punkt sondern unter Umständen auch ein Monat Fahrverbot. Aber bei dieser Messstelle lohnt sich ein Vorgehen gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Denn dank der Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Erfolgsquote für Einsprüche hier überdurchschnittlich hoch.

Das Messgerät wird unabhängig von der Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Dies ist besonders bei der Frage, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß gegeben ist, relevant. Dieser Fehler führt meist zu den berühmten drei Sekunden, für welche die Betroffenen beschwören können, dass die Ampel noch auf Rot geschaltet war. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden.  Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, welches zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte. Ebenfalls liegt ein Verwertungsverbot vor, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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