Geblitzt: auf der BAB 2, km 40,0 in FR AS Ziesar, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Grundsätzlich ist auf diesem Streckenabschnitt keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgesehen. Zur Zeit beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit aber 120 km/h. Nach der Beschilderung sollen Straßenschäden die Ursache sein.

Hierzu liegen aber noch keine amtlichen Beschilderungspläne und verkehrsrechtliche Anordnungen vor, so dass eine rechtlich einwandfreie Beschilderung aktuell nicht bestätigt werden kann. Dieser Aspekt hat hier schon häufig eine Abmilderung des Bußgeldes oder einer Verfahrenseinstellung geführt.

Der Hauptansatzpunkt der Verteidigung sind aber die Schwächen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet Laserstrahlen auf einer Messlänge von 75 Metern und in einem horizontalen Messwinkel von 45 Grad aus. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Messgerät zurück. Mittels der hieraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und damit die Geschwindigkeit berechnet werden.

Die Länge der Messstrecke führt aber zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Die dadurch hervorgerufene Verzerrung der Rückstrahlsignale führt zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Aus diese Grund ist bei mindestens 50 % der Messungen die angegebene Geschwindigkeit falsch.

Vor der Inbetriebnahme des Geräts sind zahlreiche Tests durchzuführen und vorschriftsmäßig zu dokumentieren. Fehlt es hieran, kann nicht von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden.

Sollte der Scanwinkel nicht genau eingestellt sein, führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Für die Datenauswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, die nachträglich auf das Foto gelegt wird. Eine Verwertung des Messfotos ist dann nur möglich, wenn sich nicht weitere Fahrzeuge auf anderen Fahrstreifen auch so auf dem Messfoto befinden, dass sie auch teilweise innerhalb des digitalen Auswerterahmen zu sehen sind.

Die Kamera wird erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Diese (wenn auch geringe) zeitliche Verzögerung führt besonders bei dichtem Verkehr zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist nicht sicher bestimmbar, ob die angegebene Geschwindigkeit auch bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Sind die Messbeamten nicht nachweisbar an diesem Blitzertyp geschult worden, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Nicht selten ist die Eichung des Geräts abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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