Geblitzt- Rotlichtverstoß in Bremen, Sankt-Jürgen-Straße / Bismarckstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Hansestadt Bremen erhalten, weil Sie das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet hätten.

Sollte die Rotlichtphase angeblich länger als eine Sekunde gedauert haben, kann der drohende Bußgeldbescheid ein Bußgeld in Höhe von 200 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot verhängen!

Fahranfänger müssen zumindest mit einer Verlängerung der Probezeit und der kostenpflichtigen Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Das hier stationär verwendete Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed weist zahlreiche Fehlerquellen auf und liefert damit die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Objektkontur wird mit Hilfe ausgesandter Laserimpulse ermittelt. Jedoch führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei. mindestens der Hälfte aller Messungen zu nicht korrekten Messangaben.

Über 50 % aller Messungen beruhen auf Werten, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen. Dann darf die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Außerdem wird der Blitzer unabhängig von der Ampelanlage gewartet. Sollte bei dieser eine zeitliche Umstellung der Ampelphasen erfolgen, führt dieses zu Zeitfenstern, in denen die Ampelschaltung  eben nicht mit den eingestellten Kontrollwerten des Blitzers übereinstimmt. Dieser ist dann schon "scharf" gestellt, wenn die Ampel noch auf Gelb geschaltet ist.

Dieses ist besonders bei einem behaupteten qualifizierten Rotlichtverstoß von Bedeutung. Diese zeitliche Differenz kann bei der Frage ob ein Fahrverbot verhängt oder das Verfahren eventuelle eingestellt wird, entscheidend sein.

Sehr häufig werden die Wartungsintervalle für das Gerät nicht eingehalten. Dies kann zu einem Erlöschen der Geräteeichung führen. Wird dies bei der gerichtlichen Überprüfung festgestellt, so ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Die örtliche Entfernung zu seinem Berliner Büro ist für die Verteidigung unerheblich.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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