Geblitzt: Senden, BAB 7, Abschnitt 760, km 0,0, Ast F-M, Ast F-M, Ri. Füssen- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Straubing ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, nämlich ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann stehen die Chancen sehr gut, das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot durch einen Einspruch zu verhindern. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs  PoliScan FM1 in Enforcement Trailer. Dessen übergroße Fehleranfälligkeit ist die Ursache, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einer aktiven Verteidigung eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Die Autobahn wird auf einer Länge von 75 Meter durch ausgesandte Laserimpulse erfasst. Diese Impulse werden von den Fahrzeugen zu dem Messsensor  zurückgesandt, was die Erfassung der für diese Strecke benötigten Fahrzeit ermöglicht. Die darauf folgende Weg- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber die Messlänge von 75 Meter verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale in Form eines Impulskegels, was wiederum eine Verzerrung der Rückstrahlsignale zur Folge hat. Die damit einhergehende Verfälschung der Rückstrahlsignale tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts und häufig treten dadurch Ungenauigkeiten bei der Objekterfassung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Oft wird auch beim Aufbau der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.  Vorgeschrieben ist eine Schulung der Messbeamten an diesem Gerät. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Nicht selten erfolgt die Gerätewartung nicht fristgerecht, mit der Folge, dass die Geräteeichung ungültig ist. Wird dieses festgestellt, ist sogar die gesamte Messreihe zu annullieren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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