Geblitzt: Sprockhövel, auf der A 46, rechte Fahrspur, bei km 115,022, AK Nord, FR Schwelm- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Ennepe- Ruhr- Kreises wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vor? Dann lohnt es sich, gegen diesen Vorwurf mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers vorzugehen. Denn überdurchschnittlich viele  Verfahren werden nach einem Einspruch eingestellt. Grund dafür ist fast immer ein Messfehler dies hier eingesetzten Blitzertyps TRAFFIPAX TraffiStar S 330.

Dieser funktioniert mit der sogenannten Piezotechnik. Hierfür werden drei Kabel parallel zueinander im Abstand von 1,5 Meter verlegt. Auf diesen Kabeln befinden sich Sensoren, die den Druckunterschied beim Überfahren der Messstrecke registrieren. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber diese Messmethode hat große Schwächen. Die größte ist  der Zustand des Messstellenbereichs. Der Fahrbahnbelag muss sich nämlich unbedingt in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt  diese Voraussetzungen aber  regelmäßig nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse.  Oft sind hier die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen jedoch zu Differenzen von bis zu 30 km/h.  Ebenfalls können schon feinste Erschütterungen auf den anderen Fahrbahnen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Sind die Geräte zur Verarbeitung der Daten bzw. die Piezosensoren unterhalb der Fahrbahndecke nicht geeicht, kann die tatsächliche Geschwindigkeit von der gemessenen Geschwindigkeit  sehr stark abweichen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut seit Jahren erfolgreich bundesweit Mandanten in Bußgeldverfahren. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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