Geblitzt: Stadt Merseburg, Geusa, BAB 38, km 163,100, Ri. Leipzig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Magdeburg hat Ihnen einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen übersandt, weil Ihr Fahrzeug hier schneller als die zulässigen  120 km/h Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gewesen sein soll.

Der drohende Bußgeldbescheid kann teuer werden. Ab 21 km/h können ein Punkt und 70 € Bußgeld drohen, ab 26 km/h sind es ein Monat Fahrverbot, ein Punkt sowie 80 €. Eine Steigerung erfolgt alle weiteren 5 km/h. Für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit ist eine nochmalige Erhöhung möglich.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. 

Hier kommt eines der fehleranfälligsten Lasermessgeräte Deutschlands zum Einsatz. Dieser Blitzer vom Typ PoliscanSpeed ist seit seinem ersten Einsatz der Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Zwar führte dies schon zu einem Austausch der Software, jedoch sind die charakteristischen Schwächen bei der Messwertbildung geblieben.

Das Wirkungsprinzip des Gerätes ist einfach zu beschreiben. Es sendet Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und vom Blitzer wieder empfangen werden. Mittels der hierdurch  gewonnen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt werden. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet, wobei bei einem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit die Kamera automatisch ausgelöst wird.

2019 gab das Amtsgericht Tiergarten eine Untersuchung in Auftrag, als deren Ergebnis festgestellt wurde, dass etwa 53 % aller Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs von 20 m bis  50 m vor dem Gerät gewonnen werden. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Gerätezulassung dar und kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Bei etwa der Hälfte aller Messungen werden falsche Geschwindigkeitswerte angezeigt. Ursache sind verzerrte Rückstrahlsignale. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Zuordnungsschwierigkeiten sind sehr häufig bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen gegeben. Als Ergebnis ist bei einer Überprüfung nicht sicher feststellbar, ob tatsächlich das gemessene Fahrzeug abgebildet ist. Dieses führt regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens.

Der Scabwinkel regelt die exakte Ausrichtung auf die Fahrbahn. Dessen Falscheinstellung ist einer der häufigsten Anwendung- bzw. Aufbaufehler. Sogenannte "Schrägmessungen" haben immer erhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge.

Damit dieses vermieden wird, sollen alle Messbeamten eine Schulung an dem Gerät absolvieren. Ist ein entsprechender Fortbildungsnachweis nicht in der Akte zu finden, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Sind die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann die Eichung des Gerätes abgelaufen sein. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


 


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