Geblitzt: Wendelstein, A 9, AD Nürnberg-Feucht, Ast O-Z, km 0,4, Ri. Berlin- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h vor? Dann lohnt es sich, den Messvorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren liegt hier weit über dem Durchschnitt und die Ursache ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Einseitensensors vom Typ ESO 8.0.

Dieser Blitzertyp funktioniert nach folgendem Prinzip. Auf dem charakteristischen Messbalken befinden sich 5 Helligkeitsensoren, die auf eine Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit-Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber bei dieser Messmethode führen schon schwache Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs zu falschen Geschwindigkeitswerten. Dies gilt auch für das Licht von LED- Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich befinden, entstehen Probleme bei der Zuordnung. Dann ist oft nicht sicher, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Oft ist hier auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die Messung unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.



Foto(s): Andreas Junge

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