Geblitzt: Wettenberg, auf der BAB 480, Wettenberg-Reiskirchen- Bußgeld vermeiden!

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Die zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Dann folgt, wenn Sie nicht angemessen reagieren, dem Anhörungsbogen zeitnah der Bußgeldbescheid. Dabei können hier leicht das drohende Bügelt, Punkte oder Fahrverbot vermieden werden. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es meist die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Das Gerät sendet permanent Lichtstrahlen in Bündelform aus. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Gerät wieder empfangen werden. Dadurch kann die benötigte Zeit für die eingegebene Messtrecke bestimmt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Durch die Auffächerung der Strahlen kann es aber passieren, dass diese von mehreren Karosserieteilen reflektiert werden, diese aber vom Gerät als von einem einzigen Teil zurückgesandt gespeichert werden. Dadurch verfälscht sich die Messung der Fahrtzeit und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die angezeigte und die gefahrene Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist es nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler vorliegt.

Nicht selten werden Aufbau- und Auswertefehler festgestellt. In diesen Fällen kann nicht von einer exakten Messung ausgegangen werden. Um dies zu vermeiden, fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Personals. Ist diese nicht in der Akte dokumentiert, kann die Messung ebenfalls nicht als exakt gewertet werden.

Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Situationen können die Messung ebenfalls verfälschen. 

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt. Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Dadurch ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihres Messergebnisses dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese ist in Berlin und eine Zweigstelle befindet sich in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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