Geblitzt: Wiesbaden, AS Niedernhausen A3, km 143,375, FR Frankfurt am Main- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Zwar können die drohenden Strafen von einem hohen Bußgeld, Punkten bis zu einem Fahrverbot reichen, aber die Chancen dieses zu vermeiden, stehen hier sehr gut. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed hat seine Unzuverlässigkeit in zahlreichen Gerichtsverfahren bewiesen.

Es sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Die Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch ermöglichte Weg- Zeit- Berechnung hat die Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber die Länge der gemessenen Strecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch negativ beeinflusste Berechnung führt bei etwa der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Bei Kolonnenfahrten oder dichtem Verkehr kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch der Messwinkel nicht mit der nötigen Exaktheit eingestellt. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung erloschen, wird die gesamte  Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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