Geburtsschäden: Wege zur finanziellen Kompensation

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Wenn Mutter oder Kind aufgrund eines Behandlungsfehlers während der Schwangerschaft oder Geburt verletzt werden, handelt es sich um Geburtsschäden. Viele Betroffene leiden ihr ganzes Leben unter diesen Konsequenzen. Vor Gericht erzielen Sie häufig hohe Entschädigungssummen, die dazu dienen, zumindest ihre finanzielle Zukunft in dieser schwierigen Situation zu sichern.

Zusammengefasst: 

  • Bei Schädigungen von Mutter oder Kind durch Fehler während der Entbindung spricht man von einem Geburtsschaden.
  • Geschädigte haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung und Schmerzensgeld.
  • Eltern können als rechtliche Vertreter die Rechte ihres Kindes wahrnehmen.
  • Die betroffene Familie muss nachweisen, dass ein Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde.
  • In einigen Fällen kann sich die Last des Nachweises ändern (siehe Abschnitt 3).
  • Die Haftpflicht des behandelnden Arztes oder der Klinik deckt die Entschädigung ab.
  • Es ist möglich, dass die Versicherung versucht, den Schadensersatz zu minimieren.

Was ist ein Geburtsschaden?

Wenn während oder vor der Entbindung Mutter oder Kind aufgrund eines medizinischen Fehlers gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, handelt es sich um einen Geburtsschaden. Dieser Schaden kann sowohl physischer als auch psychischer Natur sein.

Der Grund für solch einen Geburtsschaden kann ein Fehler in der Diagnose oder eine unsachgemäße Behandlung durch das Gesundheitspersonal sein.

Ein Geburtsschaden kann beispielsweise dann entstehen, wenn:

  • der Mediziner eine Fehlbildung oder klare Krankheit des Kindes während der pränatalen Untersuchungen übersieht.
  • die Mutter durch eine fehlerhafte Medikamentengabe Schädigungen beim Neugeborenen hervorruft.
  • dem Neugeborenen während der Entbindung Sauerstoff fehlt.
  • das Krankenhauspersonal auf Infektionen und Thrombosen unangemessen oder gar nicht reagiert.
  • ein dringend notwendiger Kaiserschnitt verzögert oder unsachgemäß durchgeführt wird.
  • das Kind durch unsachgemäße Handhabung während der Geburt Verletzungen erleidet.
  • die Anwendung einer Geburtszange oder Saugglocke bei Mutter oder Kind zu Verletzungen führt. Die Konsequenzen von Geburtsschäden reichen von geistigen und körperlichen Einschränkungen über Lähmungen und Hirnschäden durch Sauerstoffmangel bis hin zum tragischen Todesfall. Wenn nachweislich das Versäumnis des Gesundheitspersonals zu diesen Schäden führte, besteht ein Recht auf Kompensation.

Ohne Anwalt ist es aufgrund der nahezu stets zu erwartenden Gegenwehr der Versicherung und der komplexen Rechtslage nahezu unmöglich, wenigstens die finanziellen Schäden zu kompensieren. In unserer Kanzlei betreut Mandate zu Geburtsschäden der im Arzthaftungsrecht promovierte Anwalt Dr. Ulrich. 



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