Gefährliche Berufe: Verkäufer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Leben Verkäufer gefährlich? Eher nicht, denn sie hantieren nicht mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen, und auch das Arbeitsumfeld ist meist harmlos. Warum Verkäufer dennoch einen gefährlichen Beruf haben, erklärt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Mit „gefährlich“ meine ich: juristisch gefährlich, genauer: arbeitsrechtliche und strafrechtliche Risiken. Mit anderen Worten: Es gibt Berufe, wo man während des normalen Arbeitsalltags regelmäßig mehr oder weniger haarscharf an der Kündigung vorbeischlittert und sie manchmal doch erhält und obendrein auch ein Strafverfahren riskiert.

Auf den ersten Blick wird nicht klar, warum dazu ausgerechnet der Beruf des Verkäufers gehört, und doch kommen Verkäufer überdurchschnittlich oft mit ihren Kündigungen zum Arbeitsrechtler. Hauptgrund: Verkäufer arbeiten mit Bargeld, die Kasse ist sozusagen ihr Arbeitsgerät, im Minuten- oder Sekundentakt greifen sie hinein, wechseln Scheine und Münzen.

Und das entwickelt sich regelmäßig zum Problem, denn immer wieder fehlt Geld in der Kasse. Das geschieht zwar fast immer versehentlich, aber ein Zweifel bleibt so gut wie immer am Verkäufer haften.

Häufen sich solche Fehlbeträge, reagieren Arbeitgeber regelmäßig mit Kündigungen. Brisant für den Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber darf unter Umständen selbst dann kündigen, wenn er den Diebstahl des fehlenden Geldes nicht beweisen kann. Es reicht ein ausreichend begründeter Verdacht gegen den Arbeitnehmer, dass er es war, der das fehlende Geld entwendet hat.

Wird einem vorgeworfen, man habe Geld entwendet, und erhält man dafür die Kündigung, sollte man möglichst noch am selben Tag rechtlichen Rat bei einem Arbeitsrechtler einholen, am besten bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kündigungen wegen entwendetem Kassengeld sind schwer zu beweisen, und auch bei einer Verdachtskündigung kann der Arbeitgeber viel falsch machen. Verkäufer, die rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage einreichen, haben oft gute Chancen auf Joberhalt oder eine (mitunter hohe) Abfindung.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung? Wirft man Ihnen eine Straftat am Arbeitsplatz vor?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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