Gefälschte MS-Office-Software auf eBay erworben – der Staatsanwalt ermittelt gegen die Käufer

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Mein Mandant kaufte bei „software-jakob“ auf der Handelsplattform eBay Microsoft Office 2010 Professional Plus, Vollversion, zum Preis von gut 20,00 Euro. Er war Höchstbieter. Nun, zwei Jahre später, flattert eine Beschuldigten-Vernehmung der Polizeidienststelle in den Briefkasten. Es würde durch die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche und Urheberrechtsverletzung gegen den Käufer betrieben werden – eben wegen des besagten Softwarekaufs. Erstaunt reibt man sich erstmal die Augen (die Verkäuferin der Software ist nach den hier vorliegenden Informationen bereits wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden.)

Staatsanwaltschaften leiten Ermittlungsverfahren ein – Anfangsverdacht

Der Fall meines Mandanten ist jedoch bei weitem nicht der einzige. In der Kanzlei sind schon mehrere vergleichbare Fälle aufgelaufen. Immer werfen die Staatsanwaltschaften eBay-Käufern vor, dass ihnen anhand des weit unter dem Markt liegenden Preises für die Software etwas auffallen hätte müssen. Die Käufer hätten ahnen müssen, dass das Echtheitszertifikat, genannt „COA“, gefälscht ist. So geringe Preise wie der unseres Mandanten wären völlig marktunüblich und ein Indiz für eine vorliegende Straftat. 

Da tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen die Käufer eingeleitet wurde, bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaften – man höre und staune – bereits einen Anfangsverdacht in Bezug auf leichtfertige Geldwäsche und Verstoßes gegen § 106 UrhG gegen die Käufer sehen. Sie hätte ansonsten nämlich auch von Ermittlungen absehen können.

Schriftliche Einlassung oder persönliche Vernehmung auf Polizeidienststelle

In den Briefen der Polizeidienststellen wird der Beschuldigte (so heißt der Käufer nun im Ermittlungsverfahren) dazu aufgefordert, eine schriftliche Einlassung gegenüber der Polizei zu machen oder gar persönlich zur Vernehmung auf die zuständige Dienststelle zu erscheinen. Der Beschuldigte ist dazu nicht verpflichtet. Wer diesem Ansinnen dennoch Folge leistet, hat möglicherweise bereits einen Fehler begangen. Gerade im Bereich des Urheberstrafrechts tappen die Beschuldigten durch eine leichtfertige Aussage öfters in die Falle. In allen uns bekannten Fällen wäre eine Einlassung der Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt kontraproduktiv für den weiteren Verlauf des Verfahrens gewesen. 

Ermittlungsakte einsehen

Dem Beschuldigten steht das Recht auf Akteneinsicht zu. Dieses Recht sollte unbedingt wahrgenommen werden, bevor man sich dazu entschließt, eine Einlassung abzugeben oder nicht. Nur aus der Ermittlungsakte lässt sich ersehen, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich etwas in der Hand hat. Nur mit diesen Informationen kann eine vernünftige Entscheidung getroffen werden über das weitere Vorgehen. 

Was kann schlimmstenfalls passieren?

Erkennt die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen einen sogenannten „hinreichenden Tatverdacht“, wird sie Anklage gegen den jeweiligen Käufer erheben. Es kommt dann zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Strafrichter oder einem schriftlichen Strafbefehlsverfahren.

Optimalerweise lässt sich aber beides vermeiden – nämlich indem der Käufer bereits im Ermittlungsverfahren anhand der Akteneinsicht die richtige individuelle Entscheidung trifft und das Verfahren bestenfalls bereits im Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts wieder vollständig eingestellt wird. Für unsere Mandanten ist uns das bereits mehrfach gelungen.

Sollten Sie auch betroffen sein von entsprechenden polizeilichen Ermittlungen, sprechen Sie uns gerne an. Ich vertrete die betroffenen eBay-Käufer deutschlandweit.

Rechtsanwalt Tobias Kläner


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