Gegenüber der Versicherung Vorerkrankungen melden

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Kunden sollten immer ehrlich sein gegenüber der Versicherung, sonst verlieren Sie den Versicherungsschutz. Frühere Erkrankungen sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verschwiegen werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, mit dem Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg.

Ein Fall:

Ein Mann schloss eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Er verneinte damals die Frage nach Vorerkrankungen. Etwa anderthalb Jahre nach dem Abschluss beantragte der Mann vom Versicherer Zahlung aus der Versicherung. Recherchen der Versicherung ergaben, dass der Mann vorher 13-mal ärztlich behandelt wurde.

Die Versicherung trat daraufhin vom Vertrag zurück.

Das Gericht wies die Klage ab.


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