Gekündigt durch Arbeitgeber? Die Kündigungsschutzklage, Wirksamkeit der Kündigung, Güteverhandlung und Abfindung

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Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten? Dann sollten Sie in Betracht ziehen, Kündigungsschutzklage einzureichen.

In diesem Beitrag finden Sie alle erforderlichen ersten Informationen, die Sie benötigen, um die Sachlage besser einschätzen zu können.



1. Was ist eine Kündigungsschutzklage? Worauf ist die Kündigungsschutzklage gerichtet?


Einleitung

Die Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem Arbeitnehmer gegen eine aus ihrer Sicht unrechtmäßige Kündigung vorgehen können. Ziel ist es, entweder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine angemessene Kompensation (Abfindung) zu erreichen.


Ziel der Kündigungsschutzklage

Das primäre Ziel ist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Hierbei wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, also ob sie betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt und rechtlich einwandfrei ist.


Kündigungsgründe

Die Kündigung durch einen Arbeitgeber kann auf verschiedene Gründe gestützt werden. Im deutschen Arbeitsrecht werden diese im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilt: betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Jede dieser Kündigungsarten hat spezifische Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:


1. Betriebsbedingte Kündigung:

  • Gründe: Diese Art der Kündigung ist auf betriebliche Erfordernisse zurückzuführen, die Arbeitsplätze überflüssig machen. Typische Gründe sind wirtschaftliche Schwierigkeiten, strukturelle Veränderungen oder Rationalisierungsmaßnahmen.
  • Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss eine sogenannte Sozialauswahl durchführen, bei der Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung der Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen.


2. Personenbedingte Kündigung:

  • Gründe: Hierbei liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufige Gründe sind langfristige Krankheit, häufige Kurzerkrankungen oder mangelnde Qualifikation.
  • Verhältnismäßigkeit: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb einzusetzen oder eine Umschulung durchzuführen.


3. Verhaltensbedingte Kündigung:

  • Gründe: Diese Kündigung basiert auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, wie z.B. Arbeitsverweigerung, wiederholte Verspätungen, sexuelle Belästigung, Diebstahl oder Vertrauensbruch.
  • Abmahnung: In der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.


Eine Kündigung ist im Übrigen rechtswidrig, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen, kollektivrechtliche Vereinbarungen (wie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen) oder den Arbeitsvertrag verstößt. 


Weitere Gründe, die eine Kündigung rechtswidrig machen können, sind:

  • Diskriminierung: Eine Kündigung ist rechtswidrig, wenn sie aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung erfolgt, was gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.
  • Missachtung von Kündigungsschutzbestimmungen: Beispielsweise der Kündigungsschutz für Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder schwerbehinderte Menschen.
  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber muss die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten.
  • Formfehler: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
  • Keine oder fehlerhafte Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss die Sozialauswahl korrekt durchgeführt werden.


2. Welche Voraussetzungen müssen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage gegeben sein?


Fristen und formale Voraussetzungen

Wesentlich ist die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist nach Erhalt der Kündigung. Zudem muss die Kündigung schriftlich erfolgt sein.


Betriebszugehörigkeit und Betriebsgröße

Eine Kündigungsschutzklage setzt in der Regel voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestand und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Ist dies nicht der Fall, kommt eine Kündigungsschutzklage nur dann in Betracht, wenn die Kündigung wegen einer arbeitgeberseitig nicht eingehaltenen Kündigungsfrist unwirksam gewesen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Kündigung vertragswidrig das Arbeitsverhältnis zu früh beenden würde. 



3. Wo wird die Kündigungsschutzklage erhoben?


Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

Die Klage wird beim Arbeitsgericht erhoben. Es sind die jeweiligen Arbeitsgerichte zuständig, abhängig vom Standort des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers.

Ich vertrete Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht Bonn und vor dem Arbeitsgericht Köln, im Bedarfsfalle jedoch auch vor allen Arbeitsgerichten bundesweit.



4. Was passiert, nachdem die Klage eingereicht wurde?


Terminierung und Vorbereitung

Nach Einreichung der Klage haben beide Parteien haben die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen und Beweismittel einzureichen.


Terminierung  

Das Gericht wird dann einen Termin für die Güteverhandlung bestimmen. Der Zeitpunkt hängt von der Auslastung des jeweiligen Gerichts ab - typischerweise ist mit einem Termin innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung der Klage zu rechnen.



5. Wie läuft die Güteverhandlung ab?


Ablauf und Ziel der Güteverhandlung

Die Güteverhandlung ist ein informeller Prozess, der auf eine Einigung abzielt. Sie wird von einem Richter geleitet, der zwischen den Parteien vermittelt.


Wie unterstützt mich mein Anwalt im Rahmen der Güteverhandlung?

Im Rahmen der Güteverhandlung sollten Sie sich stets von einem Anwalt begleiten lassen. Typischerweise führt der Richter zunächst in den Streitstand ein und gibt eine erste Einschätzung ab. Ihr Rechtsanwalt wird dann entsprechend rechtlich zu den Äußerungen des Richters oder des gegnerischen Prozessvertreters vortragen. Die Güteverhandlung ist zwar auf eine gütliche Beilegung durch Vergleich gerichtet - nichtsdestotrotz spielen - insbesondere für die Bemessung der Abfindung - die Erfolgsaussichten der erhobenen Klage eine übergeordnete Rolle. Dementsprechend kann es hilfreich sein, bereits im Rahmen der Güteverhandlung rechtlichen Vortrag zu bringen, um den Prozessbeteiligten vor Augen zu führen, dass im Falle eines Urteiles ein bestimmter Ausgang zu erwarten wäre. Auf diese Art und Weise kann das Zustandekommen und die Konditionen eines Vergleichs - und damit auch die Höhe der Abfindung - bereits im Vorfeld entscheidend durch "Framing" beeinflusst werden.


Mögliche Ergebnisse

Die Verhandlung kann entweder mit einer Einigung enden oder, falls keine Einigung erzielt wird, mit der Festsetzung eines Termins für die streitige Verhandlung.



6. In welcher Höhe ist eine Abfindung zu erwarten?


Berechnung der Abfindung

Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers. Die gängige Formel in der Region Köln und Bonn ist ein halbes bis ganzes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (sog. Faktor). In besonderen Ausnahmesituation kann auch ein darüber liegender Faktor in Betracht kommen.



Gerne berate ich Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht und vertrete Sie als erfahrener Rechtsanwalt bundesweit.


Kostenlose Erstberatung

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Rechtlicher Hinweis:   

Die vorliegende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen ersten Überblick über die Gesetzeslage schaffen. Sie kann eine auf den Einzelfall bezogene Beratung nicht ersetzen.





Philip Bafteh
Rechtsanwalt

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