Geld zurück beim Online-Glücksspiel: LG Tübingen ordnet Rückerstattung von fast einer Million Euro durch Playcherry an!

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Ein Spieler erlitt erhebliche finanzielle Einbußen in einem Online-Casino. Nun ist die Rückzahlung von nahezu einer Million Euro sichergestellt.


Ein Verbraucher hatte von März 2015 bis Juni 2022 hatte der Kläger über eine deutsche Webseite von Playcherry Ltd. an diversen Online-Glücksspielen und Sportwetten teilgenommen. In dieser Zeit verlor er insgesamt 936.535,45 Euro. Dass die Spiele illegal waren, war ihm nicht bekannt. Daher hat das Landgericht Tübingen in seinem Urteil vom 24. August 2023 festgestellt, dass Playcherry Ltd., die Unternehmen hinter den Glücksspielen, zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verpflichtet ist. Als Begründung führte das Gericht an, dass das Unternehmen während des relevanten Zeitraums nicht im Besitz einer in Deutschland gültigen Lizenz war und daher keinen rechtlichen Anspruch auf die verlorenen Gelder hat.


Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland, einschließlich Online-Sportwetten, im Allgemeinen untersagt. Es gab jedoch Möglichkeiten für die Bundesländer, spezielle Genehmigungen für Online-Sportwetten auszustellen. Ab dem 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot teilweise aufgehoben, und Betreiber können seither Lizenzen beantragen. „Playcherry Ltd. hatte jedoch in dem in Frage kommenden Zeitraum keine solche Genehmigung. Daher hat der Mandant ein Anrecht auf die Rückzahlung aller Verluste. Das gilt im vorliegenden Fall genauso wie in so gut wie allen anderen Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter, die sich auf den Zeitraum vor dem 1. Juli 2021 beziehen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Das Gericht gab dem Kläger Recht, weil Playcherry Ltd. gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hatte. Gemäß Paragraph 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags in der Version von 2012 war es nahezu vollständig untersagt, öffentliche Glücksspiele in Deutschland zu veranstalten oder zu vermitteln. Playcherry Ltd. hatte auch keine Genehmigung für Online-Sportwetten. Nach der Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 können nun Anbieter entsprechende Lizenzen erwerben, eine solche hatte Playcherry Ltd. jedoch nicht.


Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und die Einsätze ohne Rechtsgrund erfolgt. Daher sei das Unternehmen zur Rückerstattung der verlorenen Gelder verpflichtet, so das Urteil des Landgerichts Tübingen. Das Landgericht Tübingen stellte zudem klar, dass das Verbot von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten nicht im Widerspruch zu europäischem Recht steht. „Es dient vielmehr dem Gemeinwohl, etwa dem Schutz der Spieler und der Bekämpfung von Glücksspielsucht. Dies würde am besten erreicht, wenn solche illegalen Verträge als nichtig betrachtet werden. Das Gericht betonte, dass dem Kläger keine Schuld trifft, da nicht bewiesen werden konnte, dass er von dem Verbot wusste. Zudem seien seine Ansprüche nicht verjährt, da die Verjährungsfrist erst mit seinem Kenntnisstand beginne, der auf Juni 2022 datiert ist“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung, der geschädigte Spieler dazu motiviert, den Klageweg zu beschreiten. Die Aussichten auf finanzielle Entschädigung für die erlittenen Verluste seien groß.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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