Geld zurück vom Online-Casino: Diesmal ging es um rund 72.500 Euro!

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Ein Spieler hatte mehr als 70.000 Euro beim Online-Glücksspiel verloren. Das Landgericht Frankfurt am Main hat ihm diese Summe in einem Prozess gegen die Online-Casino-Anbieterin wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag wieder zugesprochen.


Die Summen, um die es in der Verbraucherschutzverfahren gegen Betreiberinnen von Online-Casinos und anderen Glücksspielangeboten im Internet gibt, werden immer höher. Zwischen 2017 und 2020 hatte ein Spieler durch Online-Glücksspiele etwa 72.500 Euro verloren. Am 29. September 2023 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass der geschädigte Verbraucher ein Recht auf Rückerstattung dieses Betrags hat. Grund dafür ist, dass das Online-Casino mit seinem Angebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte und daher keinen rechtlichen Anspruch auf die erhaltenen Gelder hatte.


Das folgt dem bekannten Muster. Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Länder regelt, in welchem Umfang Online-Glücksspiel angeboten werden darf. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Online-Glücksspiel-Anbieter ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern.


„Zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags gehört es zudem, den Spielerschutz in Deutschland zu stärken, Alternativen zu unerlaubtem Glücksspiel zu schaffen, sicherzustellen, dass legale Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, und das Entstehen von Spielsucht zu verhindern. Daher stehen die Gerichte regelmäßig auf Seiten geschädigter Spieler, um diese Schutzfunktion des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen“, betont der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Das Landgericht Frankfurt stimmte dem Rückerstattungsanspruch des Klienten zu, indem es darauf hinwies, dass die Organisation und Vermittlung von Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in dem betreffenden Zeitraum illegal war. Da das Online-Casino gegen dieses Verbot verstoßen hatte, waren alle mit dem Klienten abgeschlossenen Spielverträge ungültig. Daher hatte das Casino keinen rechtlichen Anspruch auf die Gelder und muss den gesamten Betrag zurückzahlen. Der Gesetzgeber wollte mit dem Verbot von Online-Casinospielen unter anderem Spielsucht, Spielmanipulation und Geldwäsche verhindern. Wenn verbotene Online-Casinos trotzdem erlaubt wären, die Einsätze zu behalten, würde das die Absicht des Gesetzes untergraben und die Anbieter ermutigen, ihr illegales Angebot fortzusetzen. Das Casino kann sich laut Aussage des Landgerichts auch nicht auf eine angebliche Duldung durch das Hessische Innenministerium berufen. Selbst wenn eine solche Duldung existieren würde, würde sie das Verbot nicht aufheben. Laut Gericht hätte eine solche Duldung keinen Einfluss auf den Rückerstattungsanspruch des Spielers.


Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung fügt hinzu: „Viele Landgerichte und Oberlandesgerichte haben bereits ähnlich entschieden. Zwar wurde das generelle Verbot am 1. Juli 2021 gelockert, aber um in Deutschland Online-Glücksspiele anzubieten, benötigt man eine gültige Lizenz. Viele Anbieter haben keine solche Lizenz, sodass auch Verluste, die nach dem 1. Juli 2021 entstanden sind, oft rückforderbar sind.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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