Geld zurück vom Online-Casino: Ist Prozesskostenfinanzierung bloß Abzocke?

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Online Casino Geld zurück Prozesskostenfinanzierung

Kunden von Online-Casinos, die viel Geld verspielt haben, können die verlorenen Spieleinsätze vom Betreiber zurückfordern. Der Grund: In Deutschland war Online-Glücksspiel bis zum 01. Juli 2021 weitgehend illegal, und seitdem ist das Anbieten nur mit einer hierzulande gültigen Lizenz möglich. Und auch hier gilt: Nur wenige Betreiber können diese Lizenz vorweisen, für Online-Casinospiele und -Poker wurde Stand heute noch keine einzige Lizenz ausgestellt. 

Um sich das Geld vom Online-Casino zurückzuholen, gibt es für Verbraucher derzeit zwei Möglichkeiten. Entweder man geht als Selbstzahler gegen den Betreiber vor, wobei man alle anfallenden Kosten für beispielsweise Anwalt, Gericht oder Gutachten selbst trägt. Oder man nutzt die sogenannte Prozesskostenfinanzierung, wobei ein Rechtsdienstleister alle anfallenden Kosten übernimmt und im Erfolgsfall eine Provision bekommt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für ein Verfahren gegen Online-Casinos. 

Aber ist es ratsam, die Prozesskostenfinanzierung zu wählen, oder handelt es sich hierbei bloß um Abzocke? Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing: »In Deutschland ist die Prozesskostenfinanzierung seit Jahren ein gängiges und völlig legitimes Mittel. Wir wissen, dass sich das Vorurteil der Abzocke hartnäckig hält. Dies dürfte vor allem daran liegen, dass die Rechtsdienstleister in der Regel eine Provision zwischen 39 und 48 Prozent des Streitwertes bekommen. Aber man darf nicht vergessen, dass die Prozesskostenfinanzierer das gesamte finanzielle Risiko tragen - also auch, wenn ein Verfahren mal negativ ausgehen sollte. In so einem Fall ist der Kläger dann abgesichert und muss keine Kosten übernehmen.« 

»Auch wenn die Höhe dieser Provision auf den ersten Blick schmerzlich hoch erscheint, ist dieser Weg für viele – je nach Höhe des Streitwerts – durchaus eine sinnvolle Möglichkeit. Wer beispielsweise 50.000 Euro in den vergangenen zehn Jahren verspielt hat, kann mehr als die Hälfte davon zurückbekommen. Als Verbraucherkanzlei bieten wir die Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer an und beraten betroffene Spieler dazu gern.« 

Die Chancen für Kunden von Online-Casinos, verspieltes Geld zurückzuholen, stehen zurzeit sehr gut. Etwa 90 Prozent aller Klagen gingen bisher zugunsten der Spieler aus. So gab es allein in den vergangenen zwei Monaten zahlreiche Urteile und Beschlüsse, unter anderem vor den Landgerichten Frankfurt am Main (Az.: 2-19 O 106/21), Köln (Az.: 37 O 317/20), Stuttgart (Az. 20 O 487/20), Mühlhausen (Az.: 3 O 924/20) und Hamburg (Az. 329 O 228/20) sowie vor dem Oberlandesgericht Thüringen (10W 144/221 O 255/22). In Letzterem ging es um knapp 54.000 Euro. Teilweise haben Gerichte klagenden Kunden sogar schon sechsstellige Summen zugesprochen.  

Zu den betroffenen Casinos zählen bekannte Namen wie Tipico, Wunderino, Bwin, Bet-at-home, Bet365, Pokerstars und viele andere. Welcher Betreiber eine für Deutschland gültige Lizenz verfügt, kann man auf der sogenannten „White List“ des zuständigen Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt einsehen. Eine Rückforderung des verlorenen Geldes ist auch dann möglich, wenn der Betreiber des Online-Casinos im Ausland sitzt. Zudem können auch Spieler des Bundeslandes Schleswig-Holstein, für das eine gesonderte Regelung besteht, unter Umständen verlorenes Geld zurückholen.   

Haben auch Sie viel Geld im Online-Casino verspielt und möchten die verlorenen Spieleinsätze zurückfordern? Dann helfen wir Ihnen gern weiter. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing bietet Ihnen unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos eine kostenfreie Prüfung, ob sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Wir behandeln jede Anfrage diskret und kommunizieren in der Regel per E-Mail, auf Ihren Wunsch hin auch telefonisch. Wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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