Geld zurück vom Online-Casino: Kann ich alle Spieleinsätze zurückfordern?

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Spieler, die in Online-Casinos Geld verloren haben, können dieses Geld vom Anbieter zurückfordern. Der Grund: Online-Glücksspiel war laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Deutschland bis zum Juli 2021 weitgehend illegal. Seitdem ist es mit einer hierzulande gültigen Lizenz erlaubt, über die aber bisher nur sehr wenige Anbieter verfügen.  

Durch das Glücksspielverbot und auch fehlende Lizenzen sind die zwischen dem Spieler und dem Anbieter geschlossenen Verträge nichtig, sodass die Spieler einen Anspruch auf Rückerstattung ihres Geldes haben. Hierzu gab es bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile, wie etwa kürzlich von den OLGs Dresden (Az.: 10 U 736/22) und Köln (Az.: 19 U 51/22). Betroffene Spieler können Rückzahlungen aus den vergangenen zehn Jahren geltend machen. Dies ist auch möglich bei Online-Casinos, die ihren Sitz im europäischen Ausland (wie zum Beispiel Malta oder Gibraltar) haben.  

Aber welche Spieleinsätze betrifft dies konkret? »Wir erhalten Anfragen von Spielern, ob man die gesamten Einsätze, die man in den vergangenen zehn Jahren getätigt hat, zurückfordern kann«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Das ist leider nicht möglich. Der Rückzahlungsanspruch gilt nur für Spielverluste – also alles, was man an das Online-Casino verloren hat.« 

»Die Rückforderungen des verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist möglich, da es sich letztendlich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrags zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag handelt. Kurz gesagt: Erfolgt eine Zahlung ohne vertragliche Grundlage, spricht man von einer Zahlung ohne Rechtsgrund. In diesem Fall muss der Empfänger diese unrechtmäßige Bereicherung wieder zurückgeben.« 

Klagt ein Verbraucher auf Rückzahlung von Spielverlusten in einem Online-Casino, so ist nach der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO / Verordnung Nr. 1215/2012) das Gericht am Wohnort des Verbrauchers zuständig. »Die Betreiber der Online-Casinos halten dagegen, dass es sich bei ihren Kunden nicht um Verbraucher handele und die deutschen Gerichte daher nicht für die Verfahren zuständig seien«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Allerdings hat bisher so gut wie kein deutsches Gericht an der Verbraucher-Eigenschaft der Spieler oder der Zuständigkeit deutscher Gerichte ernstzunehmend gezweifelt.« 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22.07.2021 (Az. I ZR 199/20) entschieden, dass das in Deutschland bis zum 01. Juli 2021 gültige Verbot von Online-Glücksspiel nicht gegen EU-Recht verstößt. Somit können sich die Betreiber von Online-Casinos nicht mehr mit dem Einwand verteidigen, das angebotene Online-Glücksspiel sei aufgrund der Dienstleistungsfreiheit in der EU legal gewesen. 

Zu den betroffenen Online-Casinos, die in Deutschland nicht erlaubte Casinospiele angeboten haben, zählen bekannte Namen wie Tipico, Wunderino, Bwin, Bet-at-home, Bet365, Pokerstars und viele andere. Zum Thema Spielsucht bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Webseite Hilfe für Betroffene an. Darüber hinaus gibt es bezüglich Spielsuchtbekämpfung auch Möglichkeiten zum Austausch in Internet-Foren, beispielsweise beim Fachverband Glücksspielsucht e.V.  

Möchten auch Sie Geld, das Sie im Online-Casino verloren haben, zurückfordern? Dann helfen wir Ihnen gern weiter. Auf www.baumeister-rosing.de/online-casinos/ bieten wir ihnen eine kostenfreie Prüfung, ob sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Mit nur wenigen Klicks können Sie sich dort registrieren, dann werden wir Sie umgehend kontaktieren. Unsere spezialisierten Anwälte und Anwältinnen behandeln Ihr Anliegen jederzeit vertraulich. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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