Geld zurück vom Online Casino - LG Dortmund verurteilt "Bwin" zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 30.01.2023 die ehemalige Betreibergesellschaft der Online-Glücksspiel-Seite "Bwin", die ElectraWorks Ltd. aus Gibraltar, zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers verurteilt, welche dieser bei "BWin" verloren hatte.

Im Zeitraum vom 22.03.2019 bis zum 19.11.2020 verspielte der Kläger auf der Online-Glücksspiel-Seite "Bwin" bei Slots und Sportwetten insgesamt einen saldierten Betrag iHv 63.508,00 €. 

Auf die Klage des Spielers verurteilte das Landgericht Dortmund nun die ehemalige Betreibergesellschaft der Online-Glücksspiel-Seite "Bwin", die ElectraWorks Ltd. aus Gibraltar, antragsgemäß.

Zunächst sah das Landgericht Dortmund die eigene internationale Zuständigkeit als gegeben an. Insbesondere stünde dem nicht entgegen, dass Gibraltar nach dem BREXIT kein Teil der EU mehr sei. 

Des Weiteren war das Gericht der Auffassung, dass die ElectraWorks Ltd. die vom Kläger eingezahlten Beträge zu Unrecht erhalten habe, da das von ihr veranstaltete und vermittelte Online-Glücksspiel zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Einsätze  verboten war. Diese Rechtsfolge sei auch nicht wegen Verstoßes gegen höherrangiges Europarecht unwirksam.

Der Rückforderungsanspruch des Spielers sei auch nicht anderweitig ausgeschlossen. Die Beklagte habe keine konkreten Anhaltspunkte vorgetragen, anhand derer der Kläger auf eine Illegalität des angebotenen Glücksspiels im Internet schließen musste. Für einen juristischen Laien sei es nach Ansicht des Gerichts mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden, verlässlich zu erkennen, dass es sich bei dem Angebot der Beklagten um ein illegales Glücksspiel handelte, insbesondere da sie auf der Website angegeben hat, eine maltesische Lizenz zu besitzen. Im Rahmen des Rückforderungsverbots könne zudem nicht außer Betracht bleiben, welchen Zweck das in Frage stehende Verbotsgesetz verfolgt. Ein Ausschluss der Rückforderung würde die Anbieter von Online-Glücksspielen zum Weitermachen geradezu ermutigen, denn sie könnten die erlangten Gelder - ungeachtet der zum streitgegenständlichen Zeitpunkt herrschenden Illegalität ihres Geschäftsmodells und somit der Nichtigkeit des Vertrages - behalten.

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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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